von SW Bernburg | A. Jeschke
Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Energie-Härtefallhilfen stellen.
Hier geht es zur Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Energie-Härtefallhilfe I KMU (ib-sachsen-anhalt.de)
Definition des Härtefalls:
a.) Verdreifachung Energie
* Mindestens Verdreifachung des Arbeitspreises je kWh Strom, Erdgas oder Fernwärme in zwei aufeinander folgenden Monaten zwischen Juni und November 2022 (brutto) gegenüber 2021
ODER
* Mindestens Verdreifachung der Energiekosten für Heizöl, Holz und Flüssiggas zwischen Juni und Dezember 2022 gegenüber dem durchschnittlichen Bezugspreis der Jahre 2018-2021
UND
b.) Hierdurch muss es zu einer Existenzgefährdung gekommen sein:
Nachweis erfolgt durch die Darstellung, das operativer Cash-Flow im 2. HJ 2022 gegenüber 2. HJ 2021 um mind. 25 % gesunken ist
UND
c.) Liquiditätsplan
Eine positive Prognose ist über einen Liquiditätsplan nachzuweisen.
Prüfender Dritter
Bei Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitenden sind Liquiditätsplan und Cash-Flow-Berechnung von einem prüfenden Dritten zu bestätigen. Als prüfende Dritte gelten Steuerberater.
6 Monate nach Bewilligung hat der Zuwendungsempfänger der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einen Fragebogen zu übersenden und mitzuteilen,