Fragen rund um Ihre Rechnung
Wann erhalte ich meine Jahresendrechnung?
Die Stadtwerke Bernburg lesen einmal jährlich im Dezember die Zähler ab und erstellen anhand dieser Ablesung Ihre Jahresendabrechnung. Unser Abrechnungssystem ermittelt aus den abgelesenen Ständen einen theoretischen Zählerstand zum Stichtag 31. Dezember. Daher weicht der abgelesene Zählerstand geringfügig vom dem Zählerstand auf der Rechnung ab.
Ihre Jahresendabrechnung erhalten Sie im Januar jeden Jahres.
Zuletzt aktualisiert am 12.02.2018 von SW Bernburg | A. Jeschke.
Wie wird der Abschlag ermittelt?
Generell wird bei der Ermittlung der Abschlagshöhe der letzte Jahresverbrauch zugrunde gelegt. Sofern wir Ihren Verbrauch nicht kennen, legen wir einen Abschlag anhand von Erfahrungswerten fest. Sollte der letzte ermittelte Verbrauch kein vollständiges Abrechnungsjahr umfassen, wird der Verbrauch entsprechend hochgerechnet. Berücksichtigt werden hierbei unter anderem jahreszeitliche Schwankungen und ihre Auswirkungen auf den Verbrauch.
Der anhand der aktuellen Preise berechnete Jahresbetrag wird durch die Anzahl der Monate, in denen Abschlagsbeträge bis zur nächsten Jahresrechnung fällig werden, geteilt.
Zuletzt aktualisiert am 12.02.2018 von SW Bernburg | A. Jeschke.
Kann ich meinen Abschlag kontrollieren und ggfs. ändern lassen?
Ja, als Kunde der Stadtwerke Bernburg können Sie die Abschläge durch unsere Kundenberater jederzeit anpassen lassen, entweder bei einem Besuch im Kundencenter, telefonisch unter 03471 – 377 82 82 oder ganz einfach per Onlineformular.
Auch eine Kontrolle der Abschlagshöhe kann jederzeit vorgenommen werden. Wir benötigen dafür einen aktuellen Zählerstand. Besonders bei einem Neueinzug ist eine Prüfung des Abschlages im laufenden Jahr sinnvoll, da anfangs der Abschlag nur anhand von Durchschnittswerten ermittelt werden kann.
Zuletzt aktualisiert am 26.08.2019 von SW Bernburg | A. Jeschke.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich bei den Stadtwerken Bernburg?
Sie können bei uns bequem per Einzugsermächtigung zahlen, das ist für Sie am einfachsten und kann jederzeit widerrufen werden. Alternativ können Sie die Abschlagszahlungen auch monatlich überweisen oder bei Ihrer Bank einen entsprechenden Dauerauftrag einrichten.
Zuletzt aktualisiert am 12.02.2018 von SW Bernburg | A. Jeschke.