Kleine Solaranlagen, die an der Balkonbrüstung angebracht werden und kostenlosen grünen Strom erzeugen sollen, werden immer beliebter. Was viele nicht wissen: Jede Stromerzeugungsanlage, die an das Netz angeschlossen wird, muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Die Energiewende ist in aller Munde und zunehmend werden Dächer von Eigenheimen mit Photovoltaikanlagen bestückt.
Auch mancher Vermieter rüstet sein Objekt mit Solarmodulen, sogenannten Mieterstromanlagen, auf und ermöglicht es seinen Mietern, kostengünstig grünen Strom zu nutzen.
Ebenso erfreuen sich Mini-PV-Anlagen, auch „Balkonkraftwerke“ genannt, zunehmender Beliebtheit. Dabei werden kleine Solarmodule an der Balkonbrüstung oder an der Hauswand angebracht und liefern elektrische Energie aus Sonnenenergie.
Ein Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um, der dann in das Hausnetz eingespeist wird.
Ein „Balkonkraftwerk“ mit 600 Watt Gesamtleistung liefert maximal 200 Kilowattstunden Strom im Jahr. Pro Jahr lassen sich somit bis zu 60 Euro sparen.
Wer ein solches „Balkonkraftwerk“ installieren möchte, muss allerdings einiges beachten.
Für Miet- und Eigentumswohnungen gilt: soll das Solarmodul an der Balkonbrüstung oder der Hauswand angebracht werden, ist dazu die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft notwendig.
Generell ist auch eine Mini-PV-Anlage von einem Elektriker anzuschließen, da zumindest eine spezielle Energiesteckdose benötigt wird. Der Fachmann kann weiterhin beurteilen, ob das
Hausnetz für die Einspeisung von Strom ausgelegt ist, um mögliche Überhitzungen oder gar Brände zu vermeiden.
Egal, wie groß oder klein eine PV-Anlage ist, sobald sie in das Stromnetz einspeist, muss sie anmeldet werden. Bei Anlagen bis 600 Watt Gesamtleistung kann dies der Besitzer beim zuständigen Netzbetreiber selbst vornehmen. In der Regel sind das die örtlichen Stadtwerke. Bei der Anmeldung ist u. a. ein Datenblatt des Wechselrichters beizufügen, aus dem hervorgeht, dass dieser die Voraussetzungen zum Netzanschluss erfüllt.
Ebenfalls verpflichtend ist das Vorhandensein einer modernen Messeinrichtung, entweder eines Einrichtungszählers mit Rücklaufsperre oder eines Zweirichtungszählers. Ist nur ein „normaler“ Zähler vorhanden, muss dieser getauscht werden. Wer dies nicht beachtet, macht sich strafbar. Wer sich unsicher ist, welcher Zähler verbaut ist, fragt am besten bei uns nach.
Ihr Ansprechpartner:
Thomas Göbler
Tel: 03471 - 37 77 66
Anmeldung einer "steckerfertigen" PV-Anlage
Zur Anmeldung einer "steckerfertigen" PV-Anlage bis 600 W ist das nachfolgende Formular auszufüllen, zu unterzeichnen und einzureichen.
Die enthaltenen Hinweise sind zwingend zu beachten und werden ggf. stichprobenartig überprüft bzw. bei einem evtl. notwendigen Zählertausch ebenfalls kontrolliert.